Schlichtungsbehörden

Keine Angst vor der Schlichtungsbehörde

Die Schlichtungsbehörde (auch Mietamt, Schlichtungskommission oder Wohnungsamt genannt) ist zuständig, um Auseinandersetzungen bezüglich eines Mietvertrags für eine Wohnung oder für einen Geschäftsraum in erster Instanz zu beurteilen. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist das Schlichtungsverfahren kostenlos. Das Merkblatt im PDF-Format zeigt, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und was Sie dabei beachten sollten.

Schlichtungsverfahren

Schlichtungsbehörden in der Südostschweiz

Grundsätzlich kommen der Schlichtungsbehörde drei Funktionen zu: Bei der Anfechtung einer Kündigung, bei der Erstreckung des Mietverhältnisses und bei der Verwendung von hinterlegten Mietzinsen. Hier finden Sie die Adressen der Schlichtungsbehörden und Mietämter in der Schweiz.

Schlichtungsbehörden

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